Viele Großeltern möchten ihren Enkeln etwas schenken – sei es Geld für die Ausbildung, eine erste Wohnung oder sogar eine Immobilie. Doch schnell stellt sich die Frage: Muss mein Enkel dafür Steuern zahlen? Wir erklären, wie hoch die Schenkungsteuer für Enkel ist und worauf man achten sollte.
Freibetrag für Enkel
Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Alles, was darunter liegt, ist steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt Schenkungsteuer an. Der Freibetrag erhöht sich auf 400.000 Euro, wenn das Elternteil (Kind der Großeltern) bereits verstorben ist.
Fallbeispiele
- Geldschenkung: Oma überweist 50.000 € → steuerfrei.
- Größere Geldschenkung: Opa schenkt 250.000 € → 200.000 € steuerfrei, 50.000 € steuerpflichtig.
- Wohnung schenken: Wert 180.000 € → steuerfrei.
- Haus schenken: Verkehrswert 400.000 € → 200.000 € steuerfrei, 200.000 € steuerpflichtig.
Wichtig: Der Freibetrag gilt nicht nur einmal, sondern alle 10 Jahre erneut. Wer frühzeitig plant, kann also mehrfach steuerfrei schenken. Dabei werden immer die Geschenke der letzten 10 Jahre zusammengerechnet und der Freibetrag geprüft.
Ausnahme: Übliche Gelegenheitsgeschenke
Übliche Gelegenheitsgeschenke sind generell nicht als steuerpflichtige Schenkung zu betrachten. 200 Euro zum Geburtstag, 500 Euro zu Weihnachten oder ähnliche Zuwendungen werden gar nicht berücksichtigt. Wo die genaue Grenze für die Üblichkeit ist, wird gerade vor dem Bundesfinanzhof verhandelt. Mehr Infos zu dem Klageverfahren finden Sie hier.
Steuersätze
Bei Enkeln gelten Steuersätze von 7–30 %, abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Betrags.
- Beispiel: Auf die 50.000 € aus dem zweiten Beispiel fallen 7 % Steuer an = 3.500 €.
Tipps zur Gestaltung
- 10-Jahres-Regel nutzen: Mehrfach steuerfrei schenken.
- Freibeträge kombinieren: Eltern und Großeltern dürfen beide schenken – die Beträge addieren sich. Diese sogenannten Kettenschenkungen sind bereits mehrfach von Gerichten geprüft worden und werden bei korrekter Umsetzung anerkannt.
- Vergleich mit Erbschaft: Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich oft Erbschaftsteuer sparen, da auch hier der Freibetrag mehrfach ausgenutzt werden kann.
Fazit
Für Enkel sind Schenkungen ein steuerlicher Vorteil – solange Freibeträge geschickt genutzt werden. Es gibt aber auch Sonderfälle, zum Beispiel wenn ein Elternteil des Enkels bereits verstorben ist oder wenn die Schenkung an den Ehepartner des Enkels geht. Dann gelten andere Freibeträge und steuerliche Regeln. Wer größere Beträge oder Immobilien übertragen möchte, sollte deshalb unbedingt professionelle Beratung einholen.
Mehr Details und einen Online-Rechner finden Sie hier: Schenkungssteuer für Enkel – Freibeträge optimal nutzen