GmbH-Gründung mit Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz Rechnung an den Gesellschafter?

Bei der Gründung einer GmbH mit Sacheinlage kann die Umsatzsteuer zur Stolperfalle werden – vor allem, wenn der spätere Firmenwagen zunächst vom Gesellschafter gekauft und eingebracht wird. Doch was passiert mit der Vorsteuer, wenn die Rechnung gar nicht auf die GmbH ausgestellt wurde?

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (v. 3.4.2025 – 5 K 111/24) bringt hier erfreuliche Klarheit. Die Revision läuft, aber die Argumentation des FG überzeugt schon jetzt durch steuerliche Praxisnähe und Augenmaß.

Der Fall: Pkw-Kauf vor Gründung – und die Rechnung an die Gründerin

Eine Ein-Mann-GmbH wird gegründet, der Unternehmenszweck ist klar: Beratungsleistungen. Die Alleingesellschafterin bringt einen Pkw als Sacheinlage ins Stammkapital ein. Diesen hatte sie zuvor selbst gekauft – im eigenen Namen und auf Rechnung an sich, aber mit der Adresse der künftigen GmbH.

Nach Gründung nutzt die GmbH den Wagen ausschließlich für ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Der Pkw wird der Geschäftsführerin zur Verfügung gestellt, wie im Anstellungsvertrag vereinbart – private Nutzung inklusive. Die GmbH macht daraufhin die Vorsteuer aus dem Pkw-Erwerb geltend. Das Finanzamt lehnt ab: Die Rechnung sei doch gar nicht an die GmbH adressiert.

Die Entscheidung: Wirtschaftliche Realität vor formalen Hürden

Das Finanzgericht entschied: Der Vorsteuerabzug steht der GmbH zu. Entscheidend war, dass der Pkw der GmbH nach der Gründung eindeutig unternehmerisch zugeordnet war. Zwar hatte die Gesellschafterin formal gekauft, doch sie war mangels nachhaltiger Tätigkeit selbst nicht als Unternehmerin zu behandeln. Da die GmbH bereits als Vor-GmbH existierte und der Pkw in ihre wirtschaftliche Tätigkeit einging, greift der Neutralitätsgrundsatz des Umsatzsteuerrechts.

Kurz gesagt: Die Vorsteuer darf nicht wegen eines formellen Rechnungsmangels verweigert werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt insbesondere in der Gründungsphase, wenn Leistungen zwar über den Gesellschafter laufen, aber der GmbH eindeutig wirtschaftlich zugeordnet sind.

Warum das wichtig ist – und was Du beachten solltest

Dieses Urteil bringt gerade für kleine GmbHs mit Gründung durch Sacheinlage Rechtssicherheit. Es zeigt: Die steuerliche Zurechnung kann auch personenübergreifend erfolgen, wenn wirtschaftlich alles klar der GmbH zugeordnet ist. Dabei ist es sogar unschädlich, wenn die Rechnung nicht auf die GmbH lautet – solange die Adresse stimmt und die Verwendung eindeutig betrieblich ist.

Allerdings: Die Finanzverwaltung und frühere BFH-Rechtsprechung sehen das bislang anders. Es bleibt also spannend, wie der BFH in der anhängigen Revision entscheidet (XI R 13/25).

Unser Praxistipp:

Wenn Du eine GmbH gründest und dabei eine Sacheinlage (z. B. einen Firmenwagen) einbringst, solltest Du Folgendes im Blick behalten:

  • Kläre frühzeitig, wer formell als Käufer auftreten soll.
  • Nutze idealerweise die künftige Geschäftsadresse für die Rechnung.
  • Dokumentiere die betriebliche Verwendung des Wirtschaftsguts klar – zum Beispiel durch Geschäftsführeranstellung und Nutzungsregelung.
  • Ziehe den Vorsteuerabzug bewusst in Betracht – auch wenn die Rechnung nicht auf die GmbH lautet.

Wir unterstützen Dich gern bei Gründung, steuerlicher Struktur und allen umsatzsteuerlichen Fragen – pragmatisch, digital und auf Augenhöhe.

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