Steuerberatung für GmbH

GmbH in der Krise: Insolvenzantragspflicht, Haftung & Sanierung

Wann besteht die Insolvenzantragspflicht — Fristen und Konsequenzen

Die Insolvenzantragspflicht greift, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Für Geschäftsführer heißt das: prüfen, dokumentieren, handeln. Verzögerungen können zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, strafrechtlichen Konsequenzen und persönlicher Haftung führen.

Praktisch sollten Sie sofort:

  • den tagesaktuellen Liquiditätsstand ermitteln (Kasse/Bank, erwartete Ein- und Auszahlungen),
  • eine Fortbestehensprognose erstellen (kurzfristig 2–3 Wochen, mittelfristig 3–6 Monate),
  • und alle Prüfungen zeitnah dokumentieren (Datum, Verantwortlicher, Ergebnis).

Haftung des Geschäftsführers — zivil-, straf- und steuerrechtliche Aspekte

Haftungsrisiken bestehen in mehreren Dimensionen:

  • Zivil-/insolvenzrechtlich: Verspätete Insolvenzanmeldung kann Schadensersatzansprüche der Gläubiger nach sich ziehen.
  • Steuerlich: Das Finanzamt kann für nicht abgeführte Steuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer) Haftungsbescheide gegen Geschäftsführer erlassen.
  • Sozialversicherungsrechtlich: Nicht abgeführte Beiträge führen ebenfalls zu persönlichen Risiken.

Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit: Liquiditätspläne, Sitzungsprotokolle, Angebote für Kapitalzuführungen oder Sanierungsgespräche sowie externe Gutachten stärken die Verteidigungsposition.

Sanierungsinstrumente — Rangrücktritt, Forderungsverzicht und steuerliche Behandlung

In der Praxis kommen häufig folgende Instrumente zum Einsatz. Jede Maßnahme muss steuerlich geprüft werden.

Rangrücktritt

Gesellschafter erklären, ihre Forderungen hinter die Forderungen Dritter zu rücken, um das Überschuldungsbild zu verbessern. Wirkung: Entlastung der Bilanz; Risiko: steuerliche und handelsrechtliche Einordnung prüfen.

Forderungsverzicht (ggf. mit Besserungsabrede)

Teilweiser oder vollständiger Verzicht reduziert Verbindlichkeiten; Besserungsabreden erlauben eine spätere Nachzahlung bei positiver Entwicklung. Steuerlich kann ein Verzicht zu buchmäßigen Erträgen führen.

Eigenkapitalzuführung / Kapitalerhöhung

Echte (nicht nur buchmäßige) Zuführungen stärken die Kapitalbasis. Dokumentation und Nachweis der Mittelherkunft sind erforderlich.

Sanierungsplan / Eigenverwaltung

Bei realistischer Fortführungsprognose kann ein Sanierungsplan oder die Eigenverwaltung sinnvoll sein. Beide Wege sollten mit Steuerberatern und Insolvenzrechtlern abgestimmt werden.

 

Sofort-Quick-Check — 7 Schritte, die Sie jetzt umsetzen sollten

  1. Tagesaktuellen Liquiditätsstatus erstellen (Kassenbestand, Bank, offene Forderungen).
  2. Zahlungsprioritäten setzen (Löhne/Sozialabgaben, Steuern, dann Lieferanten).
  3. Kurzfristige Zahlungsfähigkeit für 2–3 Wochen prüfen.
  4. Jede Prüfung und Entscheidung dokumentieren (Datum, Verantwortlicher, Ergebnis).
  5. Gesellschafter über mögliche Rangrücktritte oder Kapitalzuführungen informieren.
  6. Offene steuerliche Haftungsrisiken (USt, LSt) sofort prüfen.
  7. Steuerberatung und Insolvenzrechtler parallel einbinden.

Was wir für Sie tun

  • Haftungs-Screening: Prüfung persönlicher Risiken für Geschäftsführer, einschließlich steuerlicher Aspekte.
  • Verhandlungsbegleitung: Moderation mit Banken, Gesellschaftern und Gläubigern; Vorbereitung notwendiger Dokumente.

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