Mit uns erzielen Sie ein optimales Ergebnis!

Durch unser Angebot an elektronischen Hilfsmitteln und der optimalen Zusammenarbeit von EDV zwischen Kanzlei und Mandant können wir Ihnen einen sehr zeitgemäßen Austausch unserer und Ihrer Daten bieten. Wenn gewünscht, vollständig digital.

Leistungsdetails

Steuerliche Beratung

  • Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einheitsbewertung von Grund- und Betriebsvermögen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung von Existenzgründern
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen

Rechnungswesen

  • Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Gewinnermittlung
  • Handels-, Steuer- und Sonderbilanzen

Rechtliche Vertretung

  • Einspruchsverfahren vor Finanzbehörden
  • Klageverfahren vor Finanzgerichten

Online-Lösungen für Sie

Unsere Mandanten haben die Möglichkeit, verschiedene Online-Programme unseres Softwareanbieters zu nutzen. Vom einfachen Kassenbuch oder Rechnungseingangsbuch bis zur Rechnungserstellung mit Kunden- und Warenverwaltung bieten wir kleinen bis mittleren Unternehmen zertifizierte Software für den Alltag an. Dieser Service ist für unsere Mandanten kostenlos.

Zielorientiert und engagiert

Ihre Unternehmensziele stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie mit klar strukturierten Maßnahmen und transparentem Reporting

Nettolohnoptimierung

Steuerklassen und Gehaltshöhe beeinflussen die Höhe des Nettolohns, den Arbeitnehmer auf Ihren „Lohnzetteln“ finden. Gehaltserhöhungen werden zum großen Teil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aufgezehrt. Die meisten Gehaltserhöhungen belasten den Arbeitgeber auch mit dem sogenannten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant

Im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind vielfältige Ausnahmen in den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Richtlinien sowie durch die Rechtsprechung entstanden. Viele Vorschriften dienen dem „Massenverfahren“ Lohnsteuerabzug zur Vereinfachung und Stärkung der Umsetzbarkeit. Auch das Sozialversicherungsrecht sieht viele Ausnahmen vor.

Bei Gehaltserhöhungen und Neueinstellungen sollten Sie daher immer an diese Möglichkeiten denken. Mehr Netto vom Brutto!

Als ehemaliger Lohnsteueraußenprüfer und Dozent zu diesem Thema informiere ich, Steuerberater Sven Schröder, Sie kompetent und lösungsorientiert zum Thema Nettolohnoptimierung.

Beispiele

  • Gutscheine
  • Kindergartenbeiträge
  • Telefon- und Computerüberlassung
  • Erhohlungsbeihilfen
  • usw.
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