Einkommensteuererklärung
beim Steuerberater

Manche Steuererklärungen sind Routine. Viele nicht.
Sobald Selbständigkeit, Vermietung, eine Abfindung oder ein Verkauf ins Spiel kommen, ist die Einkommensteuererklärung keine Fleißaufgabe mehr – sondern eine Entscheidung. Wer an diesem Punkt die richtigen Weichen stellt, nutzt die Spielräume, die das Steuerrecht bietet. Wer es nicht tut, erfährt es meist erst beim Bescheid.

Wann ein Steuerberater den Unterschied macht

Standardfall – ein Arbeitgeber, keine Besonderheiten: Das lässt sich selbst erledigen. Viele tun das erfolgreich.

Sobald eines davon zutrifft, verändert sich die Lage:

  • Selbständigkeit oder Nebengewerbe: Betriebsausgaben, Abgrenzungen, EÜR.
  • Vermietung: Werbungskosten, Abschreibung, Erhaltungsaufwand – Regeln, die man kennen muss, um sie vollständig zu nutzen.
  • Mehrere Einkunftsarten: Verlustverrechnung funktioniert nicht automatisch.
  • Sondereffekte wie Abfindung, Immobilienverkauf oder Einmalzahlungen: steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten existieren – aber nur, wenn man sie vor der Einreichung kennt.
  • Auslandsbezug: eigene Regeln, eigene Anforderungen.

In diesen Situationen ist ein Steuerberater keine Bequemlichkeit. Er ist der Unterschied zwischen einer Erklärung, die das Mögliche ausschöpft, und einer, die es verschenkt.

Was wir übernehmen

Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive aller relevanten Anlagen. Prüfung auf Plausibilität und vollständige Einordnung. Kommunikation mit dem Finanzamt bei Rückfragen. Prüfung des Steuerbescheids – inklusive Einspruch, wenn nötig.

Was Sie konkret gewinnen

Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden

Fünftelregelung bei Abfindungen. Vollständige Werbungskosten bei Vermietung. Korrekte Verlustverrechnung bei mehreren Einkunftsarten. Das sind keine Tricks – das sind Regeln, die für Sie da sind, wenn man sie kennt.

Einen Bescheid, der geprüft wird

Steuerbescheide werden nicht einfach abgeheftet. Abweichungen fallen auf. Einspruchsfristen laufen – wer sie kennt, nutzt sie.

Einen klaren Ablauf, einmal sauber liefern

Sie bekommen eine Unterlagenliste passend zu Ihrem Fall. Was Sie einmal vollständig liefern, reicht.

Mehr Zeit – im wörtlichen Sinn

Mit Steuerberater haben Sie für die Erklärung 2024 bis Ende Februar 2026 Zeit statt bis Juli 2025.

Jemanden, der Ihre Situation kennt

Kein anonymes Portal, kein Wechsel des Ansprechpartners von Jahr zu Jahr. Wer Ihre Situation kennt, ordnet sie besser ein – und schneller.

Typische Themen, die wir einordnen

  • Homeoffice und Arbeitszimmer
  • Fahrtkosten und Reisen
  • Fortbildung und Arbeitsmittel
  • Vermietung: Werbungskosten, Darlehen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand
  • Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Abgrenzungen, Anlagen
  • Sonderfälle: Abfindung, Auslandsbezug, mehrere Einkunftsarten, Kapitalerträge

So arbeiten wir

  1. Kurz klären: Einkünfte, Besonderheiten, Umfang
  2. Unterlagenliste: passend zu Ihrem Fall, nicht generisch
  3. Erstellung und Einreichung: strukturiert, nachvollziehbar
  4. Rückfragen und Bescheid: wir bleiben dran bis zum Abschluss

Situationen, mit denen Mandanten zu uns kommen

Jemand hat seinen Anteil an einer GbR verkauft und weiß nicht, wie das steuerlich einzuordnen ist – und ob die Frist für eine günstigere Behandlung noch gilt.

Ein Angestellter bekommt eine Abfindung und merkt erst beim Ausfüllen, dass es da Regeln gibt, die er nicht kennt. Die Fünftelregelung stand nirgendwo im Abfindungsvertrag.

Jemand hat vor zwei Jahren eine Wohnung vermietet, macht die Erklärung selbst – und erfährt beim Gespräch, dass er die Abschreibung nie angesetzt hat.

Ein Selbständiger mit Nebengewerbe und Kapitalerträgen: drei Einkunftsarten, eine Erklärung, kein Überblick über die Verlustverrechnungslogik.

Diese Situationen haben eines gemeinsam: Die steuerlichen Spielräume existieren. Man muss sie nur kennen – und rechtzeitig nutzen.

FAQ

Sie bekommen eine Liste passend zu Ihrem Fall. Typisch sind Lohn- oder Rentenbescheinigungen, Versicherungsnachweise, Spendenquittungen. Je nach Situation kommen Vermietungsunterlagen, Nachweise zu Arbeitsmitteln oder Unterlagen zur Selbständigkeit dazu.

Über ADDISON OneClick, unser digitales Mandantenportal. Per PC, Tablet oder Scan-App – App für Android und iOS verfügbar. Kein Papier, kein E-Mail-Anhang, alles DSGVO-konform gespeichert. Den Zugang richten wir für Sie ein. Und Sie können Belege übers Jahr einreichen, sobald sie anfallen – statt alles kurz vor der Frist zusammenzusuchen.

Wir beantworten Rückfragen, reichen Nachweise nach und begleiten den Vorgang bis zum sauberen Abschluss.

Wenn es wirklich Standard ist, kann DIY reichen. Sobald Vermietung, Selbständigkeit oder Sondereffekte dazukommen, verändert sich die Lage – dann ist ein Steuerberater die bessere Entscheidung.

Ihr Ansprechpartner kennt Ihre Situation dann bereits. Das spart Zeit und macht die Zusammenarbeit von Jahr zu Jahr einfacher.

Ihre Einkommensteuererklärung – vollständig und fristgerecht

Wir übernehmen das für Sie – von der Erstellung bis zur Bescheidprüfung.