Schenkungssteuer für Enkel:
Freibeträge optimal nutzen

Ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere – viele Großeltern möchten ihre Enkel noch zu Lebzeiten unterstützen. Doch wie viel lässt sich steuerfrei verschenken und wann greift die Schenkungsteuer? Wir zeigen die Grundlagen, konkrete Fallbeispiele und erklären, wie sich durch kluge Planung Erbschaftsteuer sparen lässt.

Als Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer begleiten wir Sie bei der optimalen Gestaltung.

Freibetrag für Enkel

  • Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 €.
  • Schenkungen darunter sind steuerfrei.
  • Bei höheren Werten fällt Schenkungsteuer an (Steuersätze 7–30 %).

Sonderfall: Ist ein Elternteil des Enkels bereits verstorben, gilt der Enkel steuerlich wie ein Kind und erhält einen Freibetrag von 400.000 €. Das kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Sonderfall: Ehepartner von Enkeln (Schwiegerenkel) haben keinen hohen Freibetrag – hier gelten nur 20.000 €. Alles darüber hinaus wird schnell steuerpflichtig.

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Geldschenkung für Studium: 100.000 € → steuerfrei.
  • Wohnung schenken: 180.000 € → steuerfrei.
  • Hausübertragung: 400.000 € → 200.000 € steuerfrei, 200.000 € steuerpflichtig. Bei 7 % Steuer = 14.000 €.
  • Haus mit Wohnrecht: Großeltern übertragen ein Haus, behalten sich ein Wohnrecht → der Wert des Wohnrechts mindert die Steuerlast.

Wichtig: Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre erneut. Beispiel: 200.000 € Schenkung in 2025 + weitere 200.000 € in 2035 → insgesamt 400.000 € steuerfrei.

  • Sonderfall Enkel mit verstorbenem Elternteil: Großvater überträgt ein Haus im Wert von 350.000 € an den Enkel. Da der Vater des Enkels verstorben ist, gilt der höhere Freibetrag von 400.000 € → komplett steuerfrei.
  • Sonderfall Schwiegerenkel: Opa schenkt der Ehefrau des Enkels 300.000 € → nur 20.000 € steuerfrei, 280.000 € steuerpflichtig → Steuerlast deutlich höher.

Schenkung vs. Erbschaft

  • Bei Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden (alle 10 Jahre).
  • Bei einer Erbschaft gilt der Freibetrag nur einmal.
  • Fazit: Wer frühzeitig schenkt, kann langfristig Erbschaftsteuer sparen.

Tipps & Gestaltungsmöglichkeiten

  • Kombination der Freibeträge von Eltern und Großeltern.
  • Schenkungen rechtzeitig staffeln.
  • Immobilien sorgfältig bewerten lassen (Wohnrecht, Nießbrauch).
  • Mehrfache Ausnutzung der Freibeträge durch Kettenschenkungen – Beispiel: Oma an Opa und dann an den Enkel, damit beide Freibeträge ausgeschöpft werden.

FAQ

200.000 € (in Sonderfällen 400.000 €).

Nur, wenn der Freibetrag überschritten wird.

In vielen Fällen die Schenkung, weil Freibeträge mehrfach genutzt werden können.

Hier gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €, darüber hinaus wird es schnell teuer.

Planen Sie eine Schenkung an Ihre Enkel?

Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen, zeigen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung – kompetent, digital und bundesweit.