Ein Haus zu verschenken ist ein großer Schritt – egal ob an Kinder, Enkel oder andere Angehörige. Ohne Planung drohen hohe Steuerbelastungen. Wir zeigen, welche Freibeträge gelten, welche Sonderfälle oft übersehen werden und wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfallen kann.
Beispiel: Opa schenkt dem Enkel ein Haus im Wert von 600.000 € → 200.000 € steuerfrei, 400.000 € steuerpflichtig. Ein Teil mit 7 %, ein Teil mit 15 %, ein Teil mit 19 % → Steuerlast ca. 60.000 €.
400.000 € pro Elternteil.
200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn Elternteil verstorben).
nur 20.000 €, Steuer bis 50 %.
Steuerlast sinkt durch Wertminderung der Immobilie.
Ein Steuerberater sorgt dafür, dass Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden und Sie keine bösen Überraschungen beim Finanzamt erleben. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, zeigen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie bei der Umsetzung – digital und bundesweit.