Ein Haus zu verschenken klingt nach einer guten Idee – sei es an Kinder, Enkel oder andere Angehörige. Aber welche Steuern fallen an, wenn man das Haus nicht vererbt, sondern schon zu Lebzeiten verschenkt? Hier die wichtigsten Fakten und Beispiele.
Freibeträge bei der Hausschenkung
- Kinder: 400.000 € pro Elternteil.
- Enkel: 200.000 €, sofern die Eltern noch leben.
- Enkel mit verstorbenem Elternteil: 400.000 € (Enkel tritt steuerlich an die Stelle des Kindes).
- Ehepartner: 500.000 €.
- Andere Angehörige oder Freunde: nur 20.000 €.
Fallbeispiele
- Haus an Kind (Wert 350.000 €): steuerfrei.
- Haus an Enkel (Wert 400.000 €): 200.000 € steuerfrei, 200.000 € steuerpflichtig → 14.000 € Steuer (7 %).
- Haus an Bruder (Wert 200.000 €): 180.000 € steuerpflichtig → Steuer deutlich höher.
Fazit
Eine Hausschenkung kann steuerlich attraktiv sein – aber nur, wenn man die unterschiedlichen Freibeträge kennt. Besonders wichtig: Enkel mit verstorbenem Elternteil haben oft deutlich höhere Vorteile.
Mehr Details mit Sonderfällen und Steuerprogression finden Sie hier: Haus schenken: Steuern, Freibeträge, Sonderfälle & Steuerlast im Detail