Erbschaftssteuer beim Ehepartner: Freibetrag richtig nutzen

Viele Ehepaare sind überrascht, wie hoch der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer tatsächlich ist und wie schnell er in der Praxis überschritten werden kann. Als Steuerberater für Erbschaftssteuer erleben wir regelmäßig, dass eine kluge Planung nicht nur Geld spart, sondern auch Sicherheit schafft.

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

  • Persönlicher Freibetrag: 500.000 €
  • Zusätzlich: Versorgungsfreibetrag bis zu 256.000 €
  • Steuerklasse I mit Steuersätzen zwischen 7 % und 30 %

Gut zu wissen: Der Versorgungsfreibetrag wird mit Renten oder Pensionen verrechnet und am Ende bleibt oft weniger steuerfrei, als gedacht.

Steuerbefreiung für das Familienheim

Ehepartner können das gemeinsam genutzte Eigenheim steuerfrei erben – auch wenn es mehrere Millionen Euro wert ist.

Voraussetzungen:

  • Selbstnutzung durch den überlebenden Ehepartner
  • Mindestnutzungsdauer 10 Jahre
  • Kein Verkauf oder Aufgabe der Wohnung in diesem Zeitraum

Gut zu wissen: Auch wenn das Haus 1 Mio. € oder mehr wert ist, bleibt es steuerfrei, solange die 10-Jahres-Regel eingehalten wird.

Typische Probleme in der Praxis

  • Immobilienwerte steigen und übersteigen den Freibetrag schnell.
  • Kapitalvermögen (Konten, Wertpapiere, Versicherungen) addieren sich.
  • Fehlende Planung führt zu unnötig hoher Steuerlast.

Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten

  1. Schenkungen nutzen
    Der Freibetrag von 500.000 € gilt alle 10 Jahre erneut.
    Praxis-Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit Teilschenkungen zu Lebzeiten. So können Sie den Freibetrag mehrfach nutzen – und die Steuerlast im Erbfall deutlich reduzieren.
  2. Nießbrauch & Wohnrecht
    Immobilien können übertragen werden, während der Schenker sich Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehält.
    Praxis-Tipp: Prüfen Sie beim Verschenken einer Immobilie die Einräumung eines Nießbrauchs. Das senkt den steuerlichen Wert erheblich, während Sie weiterhin von Mieteinnahmen profitieren.
  3. Teilübertragungen & Staffelungen
    Nicht alles auf einmal übertragen, sondern in mehreren Schritten – spart Steuern und schafft Flexibilität.
  4. Kettenschenkungen
    Nutzung mehrerer Freibeträge in der Familie – z. B. über Kinder oder Enkel.

Aus der Praxis

Mandanten lassen sich durch Infos von Freunden und Bekannten oder auch aus den Medien verunsichern.
Die Angst kann Ehepaaren oft schnell genommen werden. Die einfache Regelung, dass das Familienheim an den Ehepartner vererbt wird, führt nicht zu einer Steuerbelastung.

Fazit

Der Freibetrag für Ehepartner ist großzügig, reicht aber bei Immobilien und Vermögen oft nicht aus.
Mit frühzeitiger Planung lassen sich erhebliche Steuerlasten vermeiden.

Mehr Details finden Sie hier: Freibetrag Erbschaftsteuer bei Ehepartnern

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