Freibetragsrechner

Schenkungen an Enkel – Steuerklasse I

Schenkungsbetrag
0,00 €
Freibetrag (gesamt)
0,00 €
Steuerpflichtiger Betrag
0,00 €
Schenkungssteuer
0,00 €
Nettoerwerb
0,00 €

Hinweis: Der Freibetrag von 200.000 € gilt für Schenkungen von Großeltern an Enkel (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Wenn das Elternteil des Enkels (also das Kind des Schenkers) bereits verstorben ist, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Vorerwerbe innerhalb der letzten 10 Jahre werden auf den Freibetrag angerechnet und die Steuer wird nach der Progression des Gesamterwerbs berechnet. Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG wird automatisch berücksichtigt.

Steuersätze Steuerklasse I (§ 19 ErbStG)

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Prozentsatz
75.000 € 7 %
300.000 € 11 %
600.000 € 15 %
6.000.000 € 19 %
13.000.000 € 23 %
26.000.000 € 27 %
über 26.000.000 € 30 %

Erstellt von Steuerberater Sven Schröder
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.