Freibetrag
Erbschaftssteuer Ehepartner

Der Freibetrag für Ehepartner klingt großzügig – doch in der Praxis reicht er oft nicht aus. Immobilienwerte, Kapitalanlagen und Betriebsvermögen übersteigen die Grenze von 500.000 € schnell.
Als Steuerberater für Erbschaftssteuer zeigen wir, wie Sie Freibeträge optimal nutzen und Steuerfallen vermeiden können.

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

  • Persönlicher Freibetrag: 500.000 €
  • Zusätzlich: Versorgungsfreibetrag bis zu 256.000 €
  • Steuerklasse I mit günstigen Steuersätzen zwischen 7 % und 30 %

Gut zu wissen: Der Versorgungsfreibetrag reduziert sich um vorhandene Renten oder Pensionen. Viele Mandanten sind überrascht, dass am Ende deutlich weniger steuerfrei bleibt.

Steuerbefreiung für das Familienheim

Ehepartner können das gemeinsam genutzte Familienheim steuerfrei übernehmen, auch wenn es Millionen wert ist.

Voraussetzungen:

  • Selbstnutzung durch den überlebenden Ehepartner
  • Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren
  • Kein Verkauf oder Aufgabe in diesem Zeitraum

Praxis-Tipp: Wer plant, nach dem Erbfall auszuziehen, sollte Alternativen wie Nießbrauch oder Teilübertragungen in Betracht ziehen – so vermeiden Sie Nachversteuerung.

Typische Fehler ohne Beratung

  • Immobilienwerte unterschätzt → Freibetrag schnell überschritten
  • Versorgungsfreibetrag überschätzt → unerwartete Steuerlast
  • Schenkungen zu spät oder gar nicht genutzt
  • Familienheim-Regel nicht eingehalten → rückwirkende Besteuerung

Gestaltungsmöglichkeiten mit Steuerberater

  1. Schenkungen alle 10 Jahre
    Praxis-Tipp: Planen Sie Teilschenkungen. So nutzen Sie den Freibetrag mehrfach.
  2. Nießbrauch & Wohnrecht
    Gut zu wissen: Je jünger der Schenker, desto höher der Wert des Nießbrauchs  und desto geringer die Steuerlast.
  3. Teilübertragungen & Staffelungen
    Besonders bei Immobilien sinnvoll – erst Anteile, später Rest.
  4. Kettenschenkungen
    Praxis-Tipp: Mit rechtlich sauberer Gestaltung lassen sich Freibeträge mehrerer Generationen nutzen.
  5. Betriebsvermögen
    Eigene Begünstigungen → oft komplette Steuerfreiheit möglich, aber an Bedingungen wie Lohnsummen und Fristen geknüpft.

Praxisfälle

Fall 1: Haus + Ersparnisse im Wert von 1 Mio. €
Ohne Planung: Steuerlast ca. 90.000 €.
Mit Planung: Schenkungen + Familienheim-Regel → Steuerlast 0 €.

Fall 2: Nießbrauch bei Immobilie
Immobilie mit 1 Mio. € übertragen, Nießbrauchswert 400.000 €.
Steuerlich zählt nur 600.000 € → Freibetrag ausreichend → keine Steuer.

Fall 3: Kettenschenkung über Kinder
Vermögen zunächst an Kind (Freibetrag 400.000 €), dann weiter an Ehepartner.
Zwei Freibeträge genutzt → Steuerfreiheit.

FAQ

Immer bei Vermögen über dem Freibetrag – alle 10 Jahre erneut möglich.

Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, das Finanzamt fordert Steuer nach.

Ja, bei Schenkungen alle 10 Jahre.

Ja, sie haben die gleichen Freibeträge wie Ehepartner.

Beratung zur Erbschaftssteuer

Eine frühzeitige Planung der Erbschafts- und Schenkungssteuer schafft Klarheit und Sicherheit. Als Steuerberater für Erbschaftssteuer prüfen wir Ihre individuelle Situation, berechnen die voraussichtliche Steuerlast und entwickeln ein individuelles Konzept. So stellen Sie sicher, dass Freibeträge optimal genutzt werden und Ihre Familie steuerlich bestmöglich entlastet wird.