Viele Großeltern möchten ihren Enkeln etwas schenken – sei es Geld für die Ausbildung, eine erste Wohnung oder sogar eine Immobilie. Doch schnell stellt sich die Frage: Muss mein Enkel dafür Steuern zahlen? Wir erklären, wie hoch die Schenkungsteuer für Enkel im Jahr 2025 ist und worauf man achten sollte.
Freibetrag für Enkel
Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Alles, was darunter liegt, ist steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt Schenkungsteuer an.Fallbeispiele
- Geldschenkung: Oma überweist 50.000 € → steuerfrei.
- Größere Geldschenkung: Opa schenkt 250.000 € → 200.000 € steuerfrei, 50.000 € steuerpflichtig.
- Wohnung schenken: Wert 180.000 € → steuerfrei.
- Haus schenken: Verkehrswert 400.000 € → 200.000 € steuerfrei, 200.000 € steuerpflichtig.
Steuersätze
Bei Enkeln gelten Steuersätze von 7–30 %, abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Betrags.- Beispiel: Auf die 50.000 € aus dem zweiten Beispiel fallen 7 % Steuer an = 3.500 €.
Tipps zur Gestaltung
- 10-Jahres-Regel nutzen: Mehrfach steuerfrei schenken.
- Freibeträge kombinieren: Eltern und Großeltern dürfen beide schenken → addiert sich.
- Vergleich mit Erbschaft: Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich oft Erbschaftsteuer sparen.
Fazit
Für Enkel sind Schenkungen ein steuerlicher Vorteil – solange Freibeträge geschickt genutzt werden. Es gibt aber auch Sonderfälle, zum Beispiel wenn ein Elternteil des Enkels bereits verstorben ist oder wenn die Schenkung an den Ehepartner des Enkels geht. Dann gelten andere Freibeträge und steuerliche Regeln. Wer größere Beträge oder Immobilien übertragen möchte, sollte deshalb unbedingt professionelle Beratung einholen.Mehr Details finden Sie hier: Schenkungssteuer für Enkel – Freibeträge optimal nutzen