Ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere – viele Großeltern möchten ihre Enkel noch zu Lebzeiten unterstützen. Doch wie viel lässt sich steuerfrei verschenken und wann greift die Schenkungsteuer? Wir zeigen die Grundlagen, konkrete Fallbeispiele und erklären, wie sich durch kluge Planung Erbschaftsteuer sparen lässt.
Als Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer begleiten wir Sie bei der optimalen Gestaltung.
Sonderfall: Ist ein Elternteil des Enkels bereits verstorben, gilt der Enkel steuerlich wie ein Kind und erhält einen Freibetrag von 400.000 €. Das kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Sonderfall: Ehepartner von Enkeln (Schwiegerenkel) haben keinen hohen Freibetrag – hier gelten nur 20.000 €. Alles darüber hinaus wird schnell steuerpflichtig.
Wichtig: Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre erneut. Beispiel: 200.000 € Schenkung in 2025 + weitere 200.000 € in 2035 → insgesamt 400.000 € steuerfrei.
200.000 € (in Sonderfällen 400.000 €).
Nur, wenn der Freibetrag überschritten wird.
In vielen Fällen die Schenkung, weil Freibeträge mehrfach genutzt werden können.
Hier gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €, darüber hinaus wird es schnell teuer.
Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen, zeigen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung – kompetent, digital und bundesweit.