Ein Steuerberater kann Privatpersonen weit mehr bringen, als viele denken.
Nicht nur die Steuererklärung wird einfacher – auch versteckte Steuervorteile können bares Geld sparen.
Ab ca. 300 €, abhängig vom Umfang.
Ja – aber nur eingeschränkt. Steuerberaterkosten sind bei Privatpersonen nur dann abziehbar, wenn sie unmittelbar mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung); dann sind sie – je nach Einkunftsart – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Gemischt veranlasste Beratungskosten sind aufzuteilen; nur der auf die jeweiligen Einkünfte entfallende Teil ist abziehbar. Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für die allgemeine Einkommensteuererklärung bei Arbeitnehmerfällen (nur Lohn), für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch bei Kapitaleinkünften gilt § 20 Abs. 9 EStG (Werbungskosten-Abzugsverbot) – hier bleibt lediglich der Sparer-Pauschbetrag.
Immer dann, wenn mehr als nur Lohn vorhanden ist – z. B. bei Vermietung, Erbschaften, Kapitalanlagen oder Pflegekosten.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, wie Sie Steuern sparen.