Ihr Unternehmen ist im Garten- und Landschaftsbau tätig – als Baumschule, in der Gartengestaltung, im Gärtnereibetrieb, im Obst- und Gemüsebau oder als Gartencenter. Mit der Vielseitigkeit Ihrer Leistungen steigt auch das Interesse der Finanzverwaltung oder der SOKA-Bau. Gut, wenn Sie sich dann auf eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung verlassen können, die Ihre Branche versteht.
Bei uns profitieren Sie von fundierter Erfahrung und gezieltem Fachwissen im GaLaBau.
Der Betrieb muss rollen, Fachkräfte fehlen, Märkte verändern sich von Saison zu Saison, Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Betriebseinrichtung stehen an. Dann ist gute Beratung Ihr Mehrwert.
Wir können Ihnen auf Basis Ihrer aktuellen Betriebsentwicklung und geplanter Investitionen Struktur und Entscheidungsdaten bieten, einen Businessplan für Ihre Bankfinanzierung erstellen, und mit Ihnen durchrechnen, wie sich Ihre Investitionen tragen sowie dabei helfen, die passende Finanzierung für Ihre Pläne zu finden unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel.
Eine Drohkulisse insbesondere für viele kleine und mittelständische Betriebe ist die SOKA-Beitragspflicht. Die Sozialkasse des Baugewerbes meldet ihre Ansprüche immer dann an, wenn die ausgeführten Arbeiten baulicher Natur sind, also Errichten von Natursteinmauern und Steintreppen, Pflastern von Gehwegen etc. Dann können auch rückwirkend 20 % der Bruttolohnsumme über Jahre eingefordert werden, obwohl das Unternehmen bereits an die Sozialkasse des Garten- und Landschaftsbaus (EWGaLa) Sozialbeiträge entrichtet.
Deshalb kommt dem Nachweis und der genauen Abgrenzung der Arbeiten große Bedeutung zu.
Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie moderne Steuerberatung heute funktioniert: digital, persönlich und auf Augenhöhe.
Ob vor Ort oder online – wir entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen, und begleiten Sie zuverlässig bei allen steuerlichen Fragen.
In vielen Fällen, insbesondere im Obst- und Gemüsebau werden Saisonarbeitskräfte aus dem In- und Ausland eingesetzt. Die grenzüberschreitende kurzfristige Beschäftigung über Wochen und Monate in der Erntezeit, zum großen Teil mit Kost und Logis, erfordert jedes Jahr umfassende aktuelle steuerliche, rechtliche und
betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Unser erfahrenes Team berät Sie kompetent in allen Fragen und bietet Ihnen als Service alle entsprechenden Abrechnungen für die Lohnabrechnung, die Finanzverwaltung und die Sozialkassen.
Die Vielfalt der Branche wird auch begleitet von unterschiedlichsten umsatzsteuerlichen Regeln. Nach den Grundsätzen des Umsatzsteuergesetzes werden Pflanzenlieferungen mit dem ermäßigten Satz von 7 % besteuert. Gartenarbeiten werden mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Wenn beides im Rahmen einer Gartengestaltung aus einer Hand zusammenfällt, gilt entsprechend der Rechtsprechung ein einheitlicher Steuersatz von 19 %.
Steuerberater SVEN SCHRÖDER