Haus schenken
Steuern, Freibeträge, Sonderfälle & Steuerlast im Detail

Ein Haus zu verschenken ist ein großer Schritt – egal ob an Kinder, Enkel oder andere Angehörige. Ohne Planung drohen hohe Steuerbelastungen. Wir zeigen, welche Freibeträge gelten, welche Sonderfälle oft übersehen werden und wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfallen kann.

Freibeträge bei der Hausschenkung

  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil.
  • Enkel: 200.000 €, sofern Eltern noch leben.
  • Enkel mit verstorbenem Elternteil: 400.000 € (wie Kinder).
  • Ehepartner: 500.000 €.
  • Schwiegerkinder, Geschwister, Freunde: nur 20.000 €.

Steuerklassen & Steuerlast

  • Steuerklasse I (Kinder, Enkel): 7 % bis 75.000 € über Freibetrag, bis zu 30 % bei sehr hohen Beträgen.
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen): 15 % bis 75.000 €, bis zu 43 %.
  • Steuerklasse III (Freunde, entfernte Verwandte): 30 % bis 75.000 €, bis zu 50 %.

Beispiel: Opa schenkt dem Enkel ein Haus im Wert von 600.000 € → 200.000 € steuerfrei, 400.000 € steuerpflichtig. Ein Teil mit 7 %, ein Teil mit 15 %, ein Teil mit 19 % → Steuerlast ca. 60.000 €.

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Haus an Kind (Wert 350.000 €): steuerfrei.
  • Haus an Enkel (Wert 400.000 €): 200.000 € steuerfrei, 200.000 € steuerpflichtig → 14.000 € Steuer.
  • Haus an Enkel mit verstorbenem Elternteil (Wert 350.000 €): komplett steuerfrei.
  • Haus an Bruder (Wert 200.000 €): 180.000 € steuerpflichtig, Steuerklasse II → 27.000 €.
  • Haus an Freund (Wert 150.000 €): 130.000 € steuerpflichtig, Steuerklasse III → mind. 39.000 €.
  • Haus mit Wohnrecht: Wert reduziert sich, Steuerlast kann drastisch sinken.

Sonderfälle & Gestaltungsmöglichkeiten

  • Wohnrecht/Nießbrauch: senken den steuerlichen Wert.
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar.
  • Kombination von Freibeträgen: Eltern + Großeltern können Freibeträge addieren.
  • Schenkung vs. Erbschaft: Schenkungen zu Lebzeiten eröffnen mehr Spielraum, um Steuerlast zu reduzieren.

FAQ

400.000 € pro Elternteil.

200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn Elternteil verstorben).

nur 20.000 €, Steuer bis 50 %.

Steuerlast sinkt durch Wertminderung der Immobilie. 

Wann brauche ich einen Steuerberater?

  • Wenn es um die korrekte Bewertung einer Immobilie geht – z. B. mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Diese Werte entscheiden über die Höhe der Steuer.
  • Wenn mehrere Schenkungen gestaffelt über die Jahre verteilt werden sollen (10-Jahres-Regel).
  • Bei Sonderfällen, z. B. Enkel mit verstorbenem Elternteil (→ höherer Freibetrag) oder Schenkungen an Geschwister/Freunde (→ besonders hohe Steuerlast).
  • Wenn mehrere Personen gleichzeitig schenken (z. B. Eltern + Großeltern) und die Freibeträge kombiniert werden sollen.
  • Bei der Abgrenzung Schenkung vs. Erbschaft: Was ist günstiger, was passt besser zur persönlichen Situation?
  • Für die korrekte Abwicklung mit dem Finanzamt: Fristen, Meldungen und Formulare.

Planen Sie eine Hausschenkung?

Ein Steuerberater sorgt dafür, dass Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden und Sie keine bösen Überraschungen beim Finanzamt erleben. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, zeigen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie bei der Umsetzung – digital und bundesweit.