Fünf klassische Fehler bei der GmbH-Geschäftsführung – und wie Du sie vermeidest

Die GmbH ist eine starke Rechtsform – aber kein Selbstläufer. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden passiert vieles „nebenbei“. Zwischen Projektgeschäft, Personalverantwortung und Kundenakquise ist oft wenig Zeit für strategische Geschäftsführung. Dabei entstehen Fehler, die vermeidbar sind – wenn man sie kennt.

Ein Klassiker ist die Vermischung von privaten und geschäftlichen Ausgaben. Wer seine private Kreditkarte nutzt, um schnell etwas fürs Büro zu bezahlen – oder umgekehrt – verliert schnell die Übersicht. Spätestens bei einer Betriebsprüfung kann das teuer werden, wenn das Finanzamt unklare Buchungen beanstandet oder als verdeckte Gewinnausschüttung einstuft.

Auch bei Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter oder bei Geschäftsführer-Gehältern gibt es häufig Probleme. Ohne schriftliche Regelungen, marktübliche Konditionen und saubere Verbuchung wird schnell steuerlich „korrigiert“. Das kann bedeuten: Gewinnaufrechnung, Nachversteuerung oder Verlust von Betriebsausgaben.

Wenig präsent, aber oft folgenreich ist das Unterschätzen steuerlicher Pflichten. Ob Tantieme, E-Bilanz oder Fristen zur Offenlegung – was vergessen wird, fällt später doppelt auf. Selbst eine falsch oder verspätet gezahlte Tantieme kann die gesamte Bilanz durcheinanderbringen.

Auch strategisch problematisch ist die fehlende Rücklagenbildung. Wenn alles ausgeschüttet wird und keine Reserven für Steuern, Technik oder Krisen da sind, kann schon eine Umsatzdelle zur echten Belastungsprobe werden.

Und schließlich die Verträge: Ob Mietverhältnis mit Angehörigen oder unklare Bonusregelungen im Geschäftsführervertrag – ohne rechtssichere und steuerlich abgestimmte Vereinbarungen entstehen unnötige Risiken.

All diese Themen lassen sich mit wenig Aufwand klären – wenn man sie rechtzeitig angeht. In einem strukturierten GmbH-Check schauen wir gemeinsam auf die Punkte, die für Dich aktuell wichtig sind.

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