Sie kümmern sich um Ihr Geschäft – wir sorgen dafür, dass Ihre Registerdaten stimmen. Professionelle Eintragung, laufende Überwachung und Schutz vor Bußgeldern bis zu 150.000 €.
bei vorsätzlichen Verstößen gegen das GwG
Anhörungsschreiben werden zunehmend versendet
Fehlende Einträge blockieren Geschäfte
Laufende Überwachung durch Ihren Steuerberater
Seit der Umwandlung zum Vollregister ist die aktive Meldung Pflicht. Viele Unternehmen sind sich der Risiken nicht bewusst.
Bei fahrlässigen Verstößen drohen bis zu 100.000 €, bei Vorsatz sogar bis zu 150.000 €. Bußgeldentscheidungen können zudem öffentlich bekanntgemacht werden – ein Reputationsrisiko für Ihr Unternehmen.
Jede Änderung bei den wirtschaftlich Berechtigten muss sofort gemeldet werden: Gesellschafterwechsel, Anteilsübertragungen, Namensänderungen. Wer zu spät meldet, riskiert ein Bußgeldverfahren.
Banken, Notare und Geschäftspartner prüfen das Transparenzregister vor Vertragsschluss. Fehlende oder fehlerhafte Einträge können Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und Immobilientransaktionen verzögern oder verhindern.
Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie persönlich verantwortlich für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Pflicht kann nicht einfach delegiert werden – aber die Durchführung schon.
Das Bundesverwaltungsamt prüft systematisch die Einhaltung der Meldepflichten und versendet Anhörungsschreiben. Die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren steigt kontinuierlich.
Seit dem 01.08.2021 reicht ein Handelsregistereintrag allein nicht mehr aus. Jedes Unternehmen muss aktiv seine wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragen lassen.
Die sogenannte „Organisation Transparenzregister e.V.“ versendet massenhaft E-Mails mit Drohkulisse und bietet fragwürdige Eintragungen für 49 € an. Dieser Anbieter wird von IHKs und Handwerkskammern als Abzocke eingestuft. Vertrauen Sie auf Ihren Steuerberater – nicht auf anonyme Online-Dienste.
Anders als anonyme Online-Dienste kenne ich Ihre Gesellschaftsstruktur bereits. Das macht den Service effizienter, persönlicher und sicherer.
Halbjährlicher Abgleich zwischen Transparenzregister und Handelsregister – so fallen Unstimmigkeiten sofort auf, bevor das BVA sie findet.
Keine anonyme Hotline, keine Chatbots. Sie sprechen direkt mit Ihrem Steuerberater, der Ihr Unternehmen kennt.
Wir erkennen Änderungsbedarf oft schon aus der laufenden Buchhaltung – noch bevor Sie selbst daran denken.
Sie erhalten einen dokumentierten Nachweis, dass Ihre Einträge geprüft und korrekt sind – wichtig für Ihre Compliance-Dokumentation.
Änderungsmeldungen werden innerhalb von 48 Stunden durchgeführt. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite.
Ihre sensiblen Unternehmensdaten sind durch die strenge Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters geschützt (§ 57 StBerG).
Der Prozess ist einfach und unkompliziert. Sie müssen sich um nichts kümmern – das übernehmen wir.
1
Wir besprechen Ihre Gesellschaftsstruktur und klären, welches Paket für Sie passt. Dauer: ca. 15 Minuten.
2
Wir prüfen Ihren aktuellen Eintrag, gleichen ihn mit dem Handelsregister ab und identifizieren Handlungsbedarf.
3
Wir melden Ihre wirtschaftlich Berechtigten korrekt an – oder korrigieren fehlerhafte Einträge. Sie erhalten einen Prüfbericht.
4
Im Standard- und Premium-Paket überwachen wir Ihre Einträge dauerhaft und melden Änderungen proaktiv.
Von der einmaligen Eintragung bis zur laufenden Rundum-Betreuung – wählen Sie den Service, der zu Ihnen passt.
Vergleichen Sie selbst: Was bieten andere Anbieter – und was bekommen Sie bei uns?
| Leistungsmerkmal | Online-Dienstleister | Rechtsanwälte | Unser Service ⭐ |
|---|---|---|---|
| Ersteintragung / Korrektur | ✅ | ✅ | ✅ |
| Laufende Überwachung | ❌ | ❌ | ✅ |
| HR ↔ TR Abgleich | ❌ | ❌ | ✅ |
| Änderungsmeldungen inklusive | ❌ | ❌ | ✅ |
| Persönliche Betreuung | ❌ | ⚠️ | ✅ |
| Jährlicher Status-Report | ❌ | ❌ | ✅ |
| Kenntnis Ihrer Unternehmensstruktur | ❌ | ❌ | ✅ |
| Typischer Preis | 200–350 € (einmalig) | 250–500 (einmalig) | ab 350 € p.a. (inkl. lfd. Service) |
Grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, UG, AG, SE, Genossenschaft, Stiftung, Verein) und eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG). Auch ausländische Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland können betroffen sein. Einzelunternehmen und GbRs sind in der Regel nicht transparenzpflichtig.
Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 GwG). Lässt sich kein wirtschaftlich Berechtigter ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer) als sogenannter „fiktiver wirtschaftlich Berechtigter“.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kann ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Bußgelder betragen bis zu 100.000 € bei Fahrlässigkeit und bis zu 150.000 € bei Vorsatz. Zusätzlich können Bußgeldentscheidungen öffentlich bekanntgemacht werden, was zu erheblichem Reputationsschaden führen kann. Auch Banken und Notare können Geschäfte verweigern, wenn die Registerdaten nicht stimmen.
Als Ihr Steuerberater kenne ich Ihre Gesellschaftsstruktur bereits aus der laufenden Betreuung (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen). Ich erkenne Änderungen oft schon aus den Geschäftsvorfällen – z.B. Gesellschafterwechsel oder Anteilsübertragungen. Online-Dienste bieten in der Regel nur eine einmalige Eintragung ohne Folgeservice. Und Anwälte kennen zwar das Recht, aber nicht Ihre Unternehmensstruktur im Detail.
Die registerführende Stelle (Bundesanzeiger Verlag) erhebt eine jährliche Gebühr von derzeit 19,80 € pro Rechtseinheit. Diese Gebühr ist unabhängig von unserem Service und wird direkt vom Transparenzregister erhoben. Gemeinnützige Organisationen können eine Befreiung beantragen.
Wir rufen den aktuellen Transparenzregister-Auszug und den Handelsregister-Auszug ab und vergleichen systematisch alle relevanten Daten: Gesellschafter, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführer, Geburtsdaten, Wohnorte und Staatsangehörigkeiten. Bei Abweichungen informieren wir Sie sofort und führen die notwendigen Änderungsmeldungen durch. Sie erhalten einen dokumentierten Status-Report.
Ja, selbstverständlich. Ein Upgrade vom Basis- auf das Standard- oder Premium-Paket ist jederzeit möglich. Ein Downgrade ist zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die beste Lösung für Sie.
Ja, damit wir in Ihrem Namen Eintragungen vornehmen und das Register abrufen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Diese erhalten Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung von uns vorbereitet – Sie müssen sie nur noch unterschreiben.
Für weniger als 1,50 € pro Tag übernehmen wir die komplette Pflege Ihres Transparenzregisters – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Transparenzregister. Profitieren Sie von meiner Expertise und der Kenntnis Ihrer Unternehmensstruktur.