Sie dürfen Ihren Firmenwagen auch privat nutzen? Oder möchten gerade statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen herausholen? Seit 2019 kann hier ein Elektrofahrzeug eine steuerlich interessante Lösung sein.
Reine Elektrofahrzeuge, wie die Fahrzeuge der Tesla-Flotte oder der Hyundai Ioniq electric, werden genauso gefördert wie Plug-In-Hybride.
Grundlage für die Berechnung der privaten Nutzung
1% des Bruttolistenpreises für die private Nutzung
Steuerklasse 1, monatliches Brutto 3.500 €, keine Kinder , Kirchensteuer 9%
Grundlage für die Berechnung der privaten Nutzung
0,5% des Bruttolistenpreises für die private Nutzung
Steuerklasse 1, monatliches Brutto 3.500 €, keine Kinder , Kirchensteuer 9%
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden von dieser Regelung auch erfasst. Hierdurch kann sich eine weitere positive Auswirkung ergeben.