Auf dieser Seite finden Sie nun die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020.
Stand: 06.06.2020
Die Umsatzsteuersätze werden für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt. Nähere Infos hier: Umsatzsteuersätze geändert – Was nun?
Die degressive Abschreibung kommt zurück. Bewegliche Wirtschaftsgüter sollen ab 2020 wieder mit dem 2,5-fachen des normalen Abschreibungssatzes schneller von der Steuer abgesetzt werden. Der Satz darf höchsten 25% betragen.
Die Konjunktur soll durch viele Investitionsprogramme gestützt werden. Elektromobilität, Ausbau der Internetzugänge, Minderung der EEG-Umlage gehören dazu.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer wird auf das vierfache des Gewerbesteuermessbetrages erhöht. Bisher war die Anrechnung aus das 3,8-fache begrenzt.
Es wird eine Überbrückungshilfe auf den Weg gebracht, die besonders stark betroffene Unternehmen helfen soll. Die Hilfen werden voraussichtlich wieder an die Betriebskosten geknüpft werden und für Betriebe gelten, die Umsatzrückgänge von mehr als 50% zu verzeichnen haben.
Die Grundsicherung soll bis zum 30.09.2020 weiterhin vereinfacht beantragt und ausgezahlt werden.
Das Kurzarbeitergeld soll ab dem 01.01.2021 neu geregelt werden. Die zeitlich beschränkten Verordnungen, die als Sofortmaßnahmen beschlossen worden sind, sollen geprüft und im Gesetz geregelt werden.
Unter bestimmten Bedingungen sollen Insolvenzverfahren bereits nach drei Jahren zur vollständigen Entschuldung führen. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten, da der Missbrauch dieser Vorschrift verhindert werden soll.
Einen Gesamtüberblick finden Sie hier:
Link zum Bundesfinanzministerium
Stichwort: Quarantäne
Einen Überblick über arbeitsrechltiche Probleme finden Sie in dieser PDF.
Stichworte: Arbeitnehmer
Kurzarbeit
Betriebe mit einem oder mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten können bei Auftragseinbrüchen aufgrund von Corona Kurzarbeit beantragen. Die Bundesregierung hat folgende Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld festgelegt. Die neuen Regeln geltend rückwirkend ab dem 01. März 2020:
Wir haben bereits für viele Mandanten die Anzeigen vorbereitet bzw. an die Arbeitsagentur geschickt. Die ersten Berechnungen des Kurzarbeitergeldes sind durchgeführt.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit den Nachteil durch das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer abzumildern. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (teilweise steuer- und beitragsfrei) ist möglich.
Steuerfreie Hilfen an Mitarbeiter:
Stichwort: Liquiditätshilfen
Die NBank plant folgende Hilfsprogramm in der nächsten Woche für Anträge freizugeben:
Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Eine Förderung in Form eines Zuschusses des Landes und des Bundes wurde durch die NBank kombiniert.
Die Anträge können ab sofort unter https://www.soforthilfe.nbank.de/ gestellt werden.Folgende Zuschüsse sind vorgesehen
Hinweis:
Sofern aus dem vorherigen Landesprogramm Zuschüsse beantragt worden sind, werden diese auf die kombinierten Beträge angerechnet.
Die Bundesregierung sorgt jetzt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.
Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
Infos hierzu: https://www.arbeitsagentur.de/
Die Übersicht hat keinen Anspruch auf Vollstätigkeit und soll nur einen kleinen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten geben. Näheres erfahren Sie bei den zuständigen Behörden oder bei uns.
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die modernen Möglichkeiten unserer Kanzlei.
Den Link mit den Zugangsdaten und weiteren Informationen verschicken wir rechtzeitig vor der Veranstaltung. Die Veranstaltung wird per Zoom (zoom.us) übertragen.
Bitte treten Sie der Veranstaltung rechtzeitig – ca. 5 Minuten vor Beginn – bei, damit eventuell Updates oder der App-Download noch erfolgen kann.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter info@steuerberater-schroeder.de zur Verfügung.